Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
LRS-Kurse gibt es für die Schüler in allen Jahrgängen.
Die Schüler(innen) werden unabhängig von
vorangegangenen Tests im 5. Schuljahr getestet. Für
jede(n) Schüler(in) wird ein Förderbericht erstellt
und weitergeschrieben. Zuständig für die Zuweisung
zum LRS-Kurs ist die Klassen- bzw. Zeugniskonferenz nach Beratung durch
den Deutsch- und Klassenlehrer.
Nach dem 6. Schuljahr ist für alle
LRS-Schüler(innen) erneut zu prüfen, ob weiterhin LRS
besteht. Auf Beschluss der Klassenkonferenz kann die Feststellung von
LRS und eine weitere Förderung erfolgen. Dabei wird der
Notenschutz im Zeugnis vermerkt, ein beschlossener Nachteilsausgleich
nicht.
Auf Antrag der Eltern wird der LRS-Schutz aufgehoben.