Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
LRS-Kurse gibt es für die Schüler*innen in allen Jahrgängen.
Die Schüler*innen werden unabhängig von vorangegangenen Tests im 5. Schuljahr getestet. Für jede(n) Schüler(in) wird ein Förderbericht erstellt und weitergeschrieben. Zuständig für die Zuweisung zum LRS-Kurs ist die Klassen- bzw. Zeugniskonferenz nach Beratung durch den Deutsch- und Klassenlehrer*innen.
Nach dem 6. Schuljahr ist für alle LRS-Schüler*innen erneut zu prüfen, ob weiterhin LRS besteht. Auf Beschluss der Klassenkonferenz kann die Feststellung von LRS und eine weitere Förderung erfolgen. Dabei wird der Notenschutz im Zeugnis vermerkt, ein beschlossener Nachteilsausgleich nicht.
Auf Antrag der Eltern wird der LRS-Schutz aufgehoben.