Bildungsgänge, Abschlüsse, Übergänge
Im Rahmen der Schullaufbahnberatung werden ab dem 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 Abschlusshinweise erteilt, die die Schüler(innen) den Bildungsgängen der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium zuordnen. Diese Abschlusshinweise richten sich nach dem jeweiligen Leistungsstand der Schüler(innen).
Bildungsgang Gymnasium
In den Bildungsgang Gymnasium wird eingestuft, wer folgende Mindestanforderungen erfüllt:
- Belegung einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 7
- mindestens drei E-Kurse, davon zwei in D, M oder E,
- zwei Kurse mit Note 3, ein Kurs mit Note 2
- alle G-Kurse mit Note 2
- alle nicht differenzierten Fächern mit Note 3
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Bildungsgang Realschule
In den Bildungsgang Realschule wird eingestuft, wer folgende Mindestanforderungen erfüllt:
- zwei E-Kurse mit Mindestnote 4, davon einer in Deutsch, Mathematik oder Englisch
- alle G-Kurse mit Mindestnote 3
- in den übrigen Fächern zwei Mal Note 3, alle weiteren 4
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Bildungsgang Hauptschule
Dem Bildungsgang Hauptschule gehören alle Schüler(innen) an, die die Bedingungen der Bildungsgänge Realschule und Gymnasium nicht erfüllen. Dies sind hauptsächlich Schüler(innen) mit zwei oder mehr G-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik.
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