LRS-Kurse gibt es für die Schülerinnen und Schüler allen Jahrgängen.
Die Schülerinnen und Schülerin werden unabhängig von vorangegangenen Tests im 5. Schuljahr getestet. Für jede Schülerin und jeden Schüler wird ein Förderbericht erstellt und weitergeschrieben. Zuständig für die Zuweisung zum LRS-Kurs ist die Klassen- bzw. Zeugniskonferenz nach Beratung durch den Deutsch- und Klassenlehrkräfte.
Nach dem 6. Schuljahr ist für alle LRS-Schülerinnen und und Schüler erneut zu prüfen, ob weiterhin LRS besteht. Auf Beschluss der Klassenkonferenz kann die Feststellung von LRS und eine weitere Förderung erfolgen. Dabei wird der Notenschutz im Zeugnis vermerkt, ein beschlossener Nachteilsausgleich nicht.
Auf Antrag der Eltern wird der LRS-Schutz aufgehoben.