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Der Winter ist da,
der Bus aber nicht?
Falls witterungsbedingt der Bus nicht kommt, bitte gemäß dem Winternotplan die Anfahrt zur 2. Stunde versuchen! Falls auch dann kein Bus kommt, bitte zu Hause bleiben.
(28.01.2024, 17:30 Uhr)
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Kontakt
Stufenleitung 8 bis 10
der IGS Wallrabenstein
Auf der Weid
65510 Hünstetten
06126-225-16
06126-225-38

Bildungsgang Realschule

Einstufung in den Bildungsgang

In den Bildungsgang Realschule wird eingestuft, wer folgende Mindestanforderungen erfüllt:

  • zwei E-Kurse mit Mindestnote 4, davon einer in Deutsch, Mathematik oder Englisch
  • alle G-Kurse mit Mindestnote 3
  • in den übrigen Fächern zwei Mal Note 3, alle weiteren 4

Ein Ausgleich von Minderleistungen ist möglich.

Mögliche Abschlüsse

Folgende Abschlüsse können im Bildungsgang Realschule erreicht werden:

  • Hauptschulabschluss / Berufsreife
    Wer zu Beginn der 9. Jahrgangsstufe zweifelsfrei dem Bildungsgang Realschule angehört, erhält den Hauptschulabschluss auch ohne Teilnahme an der Hauptschulabschlussprüfung.
  • Realschulabschluss / Mittlere Reife
    Für das Erreichen des Realschulabschlusses muss im Jahrgang 10 eine Abschlussprüfung absolviert werden. An dieser Prüfung nehmen alle Schüler(innen) des 10. Jahrgangs teil. Für das Abschlusszeugnis der Realschule müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
    • alle Anforderungen des Bildungsgangs Realschule
    • schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch
    • Präsentationsprüfung oder mündliche Prüfung in einem weiteren Fach, das im 10. Schuljahr unterrichtet wurde
    • Gesamtnote der Abschlussprüfung 4,4
    Für den Realschulabschluss ist ein Ausgleich von Minderleistungen möglich.
  • Eignung für die einjähige Berufsfachschule
    Bei einem guten Realschulabschluss ist ein Übergang in eine einjährige Berufsfachschule (BFS 10) möglich. Hierfür ist ein Gutachten erfoderlich, in dem die Schule die Eignung feststellt.
    Für den Erhalt einer Eignung für die Berufsfachschule ist ein Ausgleich von Minderleistungen NICHT möglich.
  • Eignung für die Fachoberschule
    Bei einem guten Realschulabschluss ist ein Übergang in eine Fachoberschule (FOS) möglich. Hierfür ist ein Gutachten erfoderlich, in dem die Schule die Eignung feststellt.
    Für den Erhalt einer Eignung für die Fachoberschule ist ein Ausgleich von Minderleistungen NICHT möglich.
  • Qualifizierender Realschulabschluss
    Für den Qualifizierenden Realschulabschluss müssen zusätzlich zum Realschulabschluss folgende Bedingungen erfüllt sein:
    • D, M und E mit einem Notendurchschnitt besser als 3,0
      (G-Kurs-Noten werden um eine Stufe abgewertet.)
    • alle übrigen Fächer mit Notendurchschnitt besser als 3,0
    Der Qualifizierende Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (GOS) an Gymnasien und beruflichen Gymnasien und ist damit  ein Weg zum Abitur, ohne dass eine Zuordnung zum Bildungsgang Gymnasium notwendig ist. Erforderlich ist jedoch eine zweite Fremdsprache. Wer diese von Klasse 7 bis 10 belegt hatte, muss sie in der gymnasialen Oberstufe ein weiteres Jahr weiterführen, im Beruflichen Gymnasium nicht. Wurde sie erst ab Klasse 9 oder gar nicht belegt, muss dies in der Oberstufe erfolgen.