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Neues Schuljahr!
Wir wünschen einen guten Start ins neue Schuljahr!
(26.08.2024, 08:00 Uhr)
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IGS Wallrabenstein
Auf der Weid 9
65510 Hünstetten
06126-225-0
06126-225-38

Schulordnung

Vorwort

Um uns in unserer Schule wohl fühlen zu können, müssen alle einen Beitrag leisten. Arbeiten und Lernen sollen allen Beteiligten Freude machen, weil sich der Erfolg der Arbeit dadurch vergrößert. Unsere Regeln gelten für alle Gruppen der Schule, trotz ihrer Verschiedenartigkeit. Wir haben den festen Willen, diese Regeln zu beachten. Jeder trägt für sein Handeln die Verantwortung.

Rechte und Pflichten im Umgang miteinander

  • Ob Mädchen oder Junge, ob deutsch oder ausländisch, ob klein oder groß, ob gut oder mittelmäßig in der Schule: Alle sind gleichberechtigt.
  • Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
  • Wir hören einander zu und gehen hilfsbereit und freundlich miteinander um.
  • Wir achten darauf, dass alle in Ruhe lernen und arbeiten können.
  • Wir versuchen, Probleme gemeinsam zu lösen. Jeder hat das Recht, angehört zu werden. Bei demokratischen Abstimmungen halten wir uns an das Ergebnis.
  • Falls SchülerInnen einen Gast in die Schule mitbringen, holen sie die Zustimmung der Schulleitung und des jeweiligen Lehrers ein.
  • Wir helfen uns gegenseitig und nutzen das Vertrauen untereinander nicht aus. Die Stärkeren unterstützen die Schwächeren.
  • Jedes Mitglied der Schule unterlässt körperliche und seelische Gewalt. Im Umgang miteinander unterlassen wir deshalb Beleidigungen und den Versuch, andere verächtlich zu machen.
  • Konflikte werden offen miteinander besprochen und gemeinsam und friedlich gelöst. Dabei sollen alle helfen, indem sie nach dem Grund fragen und ausführlich miteinander reden. Mitschülerinnen oder Lehrerinnen können schlichten helfen.
  • Konflikte, die zwischen den Betroffenen nicht gelöst werden können, werden zunächst im Klassenrat besprochen. Für Konflikte, die auch dort keine Lösung finden, wird ein Vermittlungsausschuss gegründet.
  • Bei der Unterrichtsgestaltung wirken die SchülerInnen aktiv mit. Sie arbeiten selbständig, allein oder gemeinsam in Gruppen.

Verhalten im Gebäude

  • Im Schulgebäude darf nicht getobt werden.
  • Der Aufenthalt ist jeweils nur im Unterrichtsbereich des Jahrgangs erlaubt, zum Beispiel Jahrgangsflur oder Treppenhaus des Jahrgangs.
    Ausnahmen: Gang zum Fachraum, zur Verwaltung, Sporthalle, Cafeteria, Toilette, Schulhof.
  • Für das Verhalten in den Computerräumen gilt ergänzend die Nutzungsordnung für IT-Systeme.

Umgang mit Sachen

  • Wir vermeiden Müll und alles, was die Umwelt belastet. Wir halten unseren Arbeitsplatz in Ordnung und die Schule sauber.
  • Wir gehen sorgsam um mit den persönlichen Sachen anderer, nehmen nichts weg und zerstören nichts.
  • Jeder von uns sorgt dafür, dass schulisches Eigentum sorgfältig behandelt und nicht beschädigt wird. Insbesondere ist das Beschreiben oder Beschmieren von Wänden und Einrichtungsgegenständen verboten. Wer sich nicht daran hält, muss die Kosten für die Reparatur tragen.
  • Gefundene Gegenstände werden durch die Schüler bei den Hausmeistern abgegeben. Dort kannst du nachfragen, falls du einmal etwas verloren hast. Wenn dir einmal im Bus etwas verloren ging, so musst du dich selbst an den Busfahrer wenden.

Pausenregeln

  • Der Lehrer beendet die Unterrichtsstunde.
  • Alle benehmen sich in den Pausen besonders rücksichtsvoll, so dass sie niemanden gefährden und nichts beschädigen.
  • Die Fünf-Minuten-Pausen dienen dazu, den Unterrichtsraum zu wechseln. Ist ein Raumwechsel nicht nötig, bleiben die Schülerinnen im Raum.
  • Die großen Pausen dienen der Erholung. Hierzu ist das Gebäude in aller Regel zu verlassen. Die Jahrgänge sollen sich in den für sie bestimmten Bereichen des Schulgeländes aufhalten. Die Pause endet mit dem 1. Gong, der Unterricht beginnt mit dem 2. Gong.
  • Die Cafeteria ist ausschließlich in den großen Pausen für die SchülerInnen zugänglich, die etwas kaufen wollen. Sie ist kein Aufenthaltsort für die ganze Pause. In den Fünf-Minuten-Pausen darf die Cafeteria nur als Durchgang benutzt werden.
  • Auf dem Sportplatz darf nur mit Softbällen gespielt werden.

Verhalten an Bushaltestellen und in Bussen

  • Das Überqueren des Busplatzes ist gefährlich und deshalb verboten. Statt dessen sind die Bürgerstiege zu nutzen.
  • Beim Warten und beim Einsteigen in die Busse nehmen alle Rücksicht aufeinander. Die SchülerInnen stellen sich der Reihe nach an; Vordrängen, Drücken und Schieben ist zu unterlassen. Besondere Rücksicht verdienen die GrundschülerInnen. Erstklässer und Vorschüler steigen zuerst ein.
  • Beim Einsteigen in die Busse sind die Ranzen abzuziehen.
  • Die Buspaten helfen beim Einsteigen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  • Das Freihalten von Sitzplätzen ist nicht zulässig.
  • Die Verantwortung für die Sicherheit während der Fahrt trägt allein der Fahrer. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Lärmen und Toben während der Fahrt gefährden die Sicherheit aller und sind streng verboten.

Was noch wichtig ist:

  • Damit du sicher in die Schule kommst, ist es wichtig, dass du immer pünktlich an der Busabfahrtsstelle bist. Passe an jeder Kreuzung und jedem Überweg gut auf!
  • Zu Beginn jedes neuen Schuljahres erhalten alle Fahrschüler von ihren Klassenlehrern eine Buskarte. Vergiss nie, sie mitzunehmen! Ohne Fahrkarte darf der Busfahrer dich nicht mitnehmen!

Verbote

  • SchülerInnen ist es verboten, das Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeit zu verlassen.
  • Schneeballwerfen und Einseifen sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Das Benutzen von Handys ist nicht gestattet.*
  • Alle Arten von Drogen sind in der Schule verboten. Hierzu gehört auch Alkohol.
  • Unsere Schule ist rauchfrei. Das absolute Rauchverbot auf dem Schulgelände gilt für alle Personen.
  • Waffen dürfen nicht mitgebracht werden.

* Zur Ergänzung und Konkretisierung beschloss die Schulkonferenz am 11.02.2015 die nachfolgende die nachfolgende Handyregelung.

Handyregelung

  • Die Benutzung von elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten ist während des Unterrichts, sowie in allen kleinen und großen Pausen untersagt. Während dieser Zeit sind die o.g. Geräte so zu verwahren, dass sie den Unterricht oder das Miteinander in den Pausen in keiner Weise stören. Sämtliche Töne sowie die Vibrationsfunktion müssen deaktiviert sein.
  • Filmen, fotografieren und das Vorzeigen aller anstößigen Inhalte sind verboten. (siehe hierzu die Nutzungsordnung für IT-Systeme, Punkt 2.2)
  • Elektronische Geräte werden bei Ankunft in der Schule ausgeschaltet (s.o.) und bleiben dies bis zum Verlassen der Schule.
  • Die Nutzung der Geräte im Unterricht können von Lehrerinnen und Lehrern in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden.
  • Die Geräte dürfen in der Mittagspause benutzt werden. Schüler in der Mittagsbetreuung sind von dieser Erlaubnis ausgenommen.
  • Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Regularien können die  Lehrkräfte die Geräte den Schülerinnen und Schülern abnehmen und bei der Schulleitung abgeben. Sofern die/der betroffenen Schüler/in das erste Mal gegen diese Regelung verstößt, wird ihm das Gerät noch am selben Tag, spätestens nach seiner letzten Unterrichtsstunde, wieder ausgehändigt. Im Wiederholungsfall behält die Schulleitung das Gerät ein, bis es von einem Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt wird.