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Regelung für Faschingsdienstag

(Mitteilung der Schulleitung vom 24.02.2017 von Sabine Theis)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ich wurde vom Schulamt bzw. dem Hessischen Kultusministerium aufgefordert, dafür zu sorgen, dass am 28.02.2017 Unterricht gewährleistet ist.

Die Jahrgänge 5 bis 7 haben daher Unterricht von der ersten bis zur fünften Stunde, die Jahrgänge 8 bis 10 von der zweiten bis zur fünften Stunde. Wird darüber hinaus ein Betreuungsangebot gewünscht, so melden Sie sich bitte bei den Klassenlehrern, die die Information an mich weitergeben.

Sollten Schülerinnen und Schüler in die Faschingsaktivitäten von Vereinen eingebunden sein, so bitte ich um rechtzeitige Beantragung einer Freistellung vom Unterricht.

Die Gründe für die Änderung der bestandenen Regelung bitte ich Sie mit den Schulaufsichtsbehörden bzw. dem Hessischen Kultusministerium zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Theis
(Schulleiterin IGS Wallrabenstein)

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Ansprechpartnerin: Frau Theis
Stand: [AKTUZEIT]