Falls witterungsbedingt der Bus nicht kommt, bitte gemäß dem Winternotplan die Anfahrt zur 2. Stunde versuchen! Falls auch dann kein Bus kommt, bitte zu Hause bleiben.
Auf Grundlage der Verordnung zur Gestaltung des
Schulverhältnisses vom 19. August 2011, Anlage 3 (zu
§ 60 Abs. 13) hat die Schulkonferenz der IGS Wallrabenstein am
20.07.2015 Regelungen zu Entschuldigungen und Beurlaubungen
beschlossen. Diese kann hier nachgelesen werden.