Regelung für
Faschingsdienstag
(Mitteilung der Schulleitung vom 24.02.2017 von Sabine Theis)
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ich wurde vom Schulamt bzw. dem Hessischen Kultusministerium
aufgefordert, dafür zu sorgen, dass am 28.02.2017 Unterricht
gewährleistet ist.
Die Jahrgänge 5 bis 7 haben daher Unterricht von der
ersten bis zur fünften Stunde, die Jahrgänge 8 bis 10
von der zweiten bis zur fünften Stunde. Wird darüber
hinaus ein Betreuungsangebot gewünscht, so melden Sie sich
bitte bei den Klassenlehrern, die die Information an mich weitergeben.
Sollten Schülerinnen und Schüler in die
Faschingsaktivitäten von Vereinen eingebunden sein, so bitte
ich um rechtzeitige Beantragung einer Freistellung vom Unterricht.
Die Gründe für die Änderung der
bestandenen Regelung bitte ich Sie mit den
Schulaufsichtsbehörden bzw. dem Hessischen Kultusministerium
zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Theis
(Schulleiterin IGS Wallrabenstein)
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Stand: [AKTUZEIT] |