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(28.01.2024, 17:30 Uhr)
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Nutzung mobiler Endgeräte

(Veröffentlichung der Schulleitung im Blick März 2014)

Die universelle Verwendbarkeit mobiler Endgeräte ist für die heranwachsende Generation, deren Eltern und die Schule eine Herausforderung.

Die Angst, dass der Umgang mit virtuellen Freunden in Facebook, WhatsApp und Co. zu einer Veränderung unseres tatsächlichen sozialen Umgangs führt, alarmiert nicht nur die Erwachsenen. Auch in unserer Schülervertretung äußern nachdenkliche Schüler die Befürchtung, der Nachrichtenflut nicht mehr Herr zu werden. Wir haben im Dezember 2013 ein Smartphone weggenommen, von dem innerhalb einer Doppelstunde über 400 WhatsApp-Nachrichten abgesetzt worden waren. Der Empfänger saß im gleichen Raum. Lernen kann in einem solchen Fall nicht mehr stattfinden.

Die Gremien der  IGS haben  daher den Auftrag an die Schulkonferenz erteilt, die Schulordnung in diesem Punkt neu zu regeln. Die Schulkonferenz hat zu diesem Thema am 5.3.2014 getagt und ergänzt die Hausordnung wie folgt:

„Die Benutzung von elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten ist untersagt. Werden diese dennoch mitgebracht, sind sie während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände ausgeschaltet und nicht sichtbar zu verwahren. Im begründeten Ausnahmefall können Lehrerinnen und Lehrer anderes gestatten. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Klassenräume des Jahrgangs 10 während der Mittagspause, wenn das  Jahrgangsteam mit seinen Schülern  „offenen Aufgang“ vereinbart hat."

Diese Regelung gilt ab dem 10.3.2014. Eingezogene Geräte können nicht immer am gleichen Tag zurückgegeben werden, im Wiederholungsfall werden sie nur den Eltern wieder ausgehändigt. Wiederholte Verstöße wirken sich auf die Note „Sozialverhalten“ aus. Verstöße gegen die Schulordnung müssen Maßnahmen der Schule zur Folge haben.

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Ansprechpartner: Herr Martin

Stand: [AKTUZEIT]