Im Rahmen der Schullaufbahnberatung werden ab dem 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 Abschlusshinweise erteilt, die die Schüler(innen) den Bildungsgängen der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium zuordnen. Diese Abschlusshinweise richten sich nach dem jeweiligen Leistungsstand der Schüler(innen).
In den Bildungsgang Gymnasium wird eingestuft, wer folgende Mindestanforderungen erfüllt:
In den Bildungsgang Realschule wird eingestuft, wer folgende Mindestanforderungen erfüllt:
Dem Bildungsgang Hauptschule gehören alle Schüler(innen) an, die die Bedingungen der Bildungsgänge Realschule und Gymnasium nicht erfüllen. Dies sind hauptsächlich Schüler(innen) mit zwei oder mehr G-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik.