Informationen zum Bildungspaket

(Mitteilung vom 05.08.2011)

In Deutschland haben alle Kinder und Jugendliche haben, so die Bundesregierung, einen "Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen." Daher hat das Bundesministerium das sogenannte Bildungspaket auf den Weg gebracht.

Eltern, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), oder die Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können Zuschüsse für Lernmaterialien, Beförderungskosten, qualifizierte Lernförderung und vieles mehr beantragen; unter anderem ist auch ein Zuschuss für Klassenfahrten möglich.

Antragsformulare hierfür gibt es bei der Kreisverwaltung, einzureichen sind die Anträge ebenfalls dort.

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