Der Qualifizierende Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe (GOS) an Gymnasien und beruflichen Gymnasien und ist damit ein Weg zum Abitur, ohne dass eine Zuordnung zum Bildungsgang Gymnasium notwendig ist. Erforderlich ist jedoch eine zweite Fremdsprache. Wer diese von Klasse 7 bis 10 belegt hatte, muss sie in der gymnasialen Oberstufe ein weiteres Jahr weiterführen, im Beruflichen Gymnasium nicht. Wurde sie erst ab Klasse 9 oder gar nicht belegt, muss dies in der Oberstufe erfolgen.
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Quelle
Letzte Aktualisierung: 20.10.2018, 19:48:30
Druckdatum: 29.03.2024, 06:41:01