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(28.01.2024, 17:30 Uhr)
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Kontakt
Pädagogische Leiterin
der IGS Wallrabenstein
Karin Bauer
Auf der Weid
65510 Hünstetten
06126-225-15
06126-225-38

Nulltoleranz

Grundlagen und Ziele

Das Projekt...

  • ... soll eine Lösung bieten für Situationen, in denen sehr wenige Schüler(innen) durch pädagogische und Ordnungsmaßnahmen unbeeinflussbar den Unterricht und die Sicherheit der Mitschüler(innen) massiv in Frage stellen. Diesen Schüler(inne)n macht das eigene Verhalten darüber hinaus einen Lernerfolg für sie selbst unmöglich. Grob geschätzt fällt etwa 1% unserer Schüler(innen) in diese Kategorie.
  • ... will den betroffenen Schüler(inne)n die Möglichkeit geben, die Grundlagen für ein Verhalten zu legen, dass eine erfolgreiche Bewältigung der Schulzeit, sowohl im Sinne des Lernens als auch der sozialen Beziehungen, ermöglicht.
  • ... wird vom gesamten Kollegium getragen und lastet nicht nur auf den betroffenen Klassenlehrer(inne)n.
  • ... soll dazu führen, dass auch Klassen mit sehr schwierigen Kindern ruhige und effektive Unterrichtssituationen erleben.
  • ... reagiert auf die rechtliche Situation (Verweisung von der Schule sehr schwierig) die dazu führt, dass wir uns im Umgang mit problematischen Schüler(inne)n auf unserer eigenen Mittel besinnen müssen.
  • ... reagiert auf die Tatsache, dass Schüler(innen) in unserem System bisher lernen, dass Fehlverhalten nur in solchen Fällen wirksam bearbeitet wird, in denen ein Kind verbal und beziehungsmäßig für uns erreichbar ist. Kinder, die über pädagogische Maßnahmen nicht erreicht werden, erfahren schnell, dass auch drastisches Fehlverhalten nicht zu verschärften Reaktionen führt.
  • ... will eine unmittelbare Reaktion auf das Verhalten schwieriger Schüler(innen) erreichen, in unserem System sind Verzögerungen bisher üblich aber kontraproduktiv.
  • ... will die Eltern einerseits intensiv mit in die Verantwortung nehmen, ihnen aber auch Hoffnung geben, dass es eine Chance für ihr Kind gibt in der bisherigen Schule erfolgreich mitzuarbeiten.

Zielgruppe

Für das Projekt kommen Schüler(innen) in Frage, die anhaltend, immer wieder, durch pädagogische Maßnahmen nicht beeinflussbar und nachhaltig den Unterricht oder die Sicherheit ihrer Mitschüler in Frage stellen.

Per Beschluss der Klassenkonferenz können Schüler(innen) ins Projekt überwiesen werden, wenn nach Ausschöpfung der pädagogischen Maßnahmen und intensivem Kontakt mit den Eltern bereits Klassenkonferenzen stattgefunden haben und nur noch hochrangige Ordnungsmaßnahmen in Betracht kommen. Schüler können nicht ad hoc durch Lehrkräfte in das Projekt geschickt werden.

Einbindung der Eltern

Die Eltern wissen, dass ihr Kind Sicherheit und Unterricht in der Schule in Frage stellt. Im Anschluss an die Klassenkonferenz, die den/der Schüler(in) in das Projekt überwiesen hat, werden die Eltern von der Schulleiterin zu einer Anhörung bestellt. Die Projektbausteine werden ihnen vorgestellt. Mit den Eltern wird eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit während der Projektzeit getroffen.

Die Eltern wissen, dass das Kind vom Unterricht ausgeschlossen werden wird, wenn auch die Teilnahme ihres Kindes am Projekt einen sicheren Schulbetrieb nicht gewährleistet. Sie hinterlassen eine Telefonnummer, die zu jeder Zeit die Kontaktaufnahme ermöglicht. In festgelegten Abständen treffen sich die Eltern mit der Projektleitung.

Ablauf des Projekts

Die Bedürfnisse der im Projekt befindlichen Schüler(innen) sind unterschiedlich. Neben dem Störverhalten werden weitere Eigenschaften den erfolgreichen Schulbesuch verhindern. Entsprechend der Schüler(innen)persönlichkeit wird die Programmteilnahme für das Kind aus den folgenden Bausteinen zusammengestellt:

  • Der/Die Schüler(in) wird sich direkt nach Ankunft in der Schule bei einem Schulleitungsmitglied anmelden. Erforderlichenfalls wird hier an Hand des Stundenplanes das Vorhandensein der Arbeitsunterlagen geprüft. Das Kind wird in jedem Fall auf den Tag eingestimmt, erwartetes Verhalten besprochen.
  • Im Unterricht wird das Kind bei nicht unerheblichen Störungen sofort in eine andere Klasse begleitet. In dieser Lerngruppe steht ein Einzelarbeitsplatz zur Verfügung. Das Kind erhält entsprechendes Material zur Stillarbeit.
  • Im Falle der Verweisung aus dem Unterricht begleitet der/die Lehrer(in) der Sonderklasse das Kind nach dem Unterricht zum zuständigen Schulleitungsmitglied.
  • Hier wird das Kind in eine Nacharbeitsgruppe eingewiesen. Der/Die Schüler(in) erhält am gleichen Nachmittag während einer oder zwei Stunden die Möglichkeit, nach Verweisung versäumtes Lernpensum aufzuarbeiten. Darüber hinaus findet projektartig eine Fortbildung der Projektteilnehmer(innen) in „Mangelbereichen“ statt: Sozialverhalten , Konfliktlöseverhalten, Arbeitsorganisation, Lernen lernen usw.
  • Das Kind meldet sich nach den Nachmittagsarbeiten beim diensthabenden Schulleitungsmitglied ab. Es findet ein Gespräch über den Verlauf des Tages statt.
  • Sollte das Verhalten des Kindes in Pausen unkontrollierbar sein, werden die Pausen im Verwaltungstrakt verbracht. In diesem Fall wird das Kind vom unterrichtenden Lehrer zu Beginn der Pause in den Verwaltungstrakt begleitet.
  • Sollten unsere regelmäßigen Nachfragen bei den Fahrer(inne)n der Schulbusse ergeben, dass die Sicherheit der Schüler(innen)beförderung durch das Kind gefährdet ist, werden wir über den Rheingau-Taunus-Kreis einen befristeten Ausschluss von der Beförderung erwirken.
  • Der/Die Schüler(in) führt ein Dokumentationsheft, in dem der Ablauf der Maßnahme dokumentiert wird. Dieses Heft verbleibt in der Schule, es dient als Grundlage für das monatliche Elterngespräch
  • Der schulpsychologische Dienst wird über die Teilnahme des Kindes am Projekt in Kenntnis gesetzt. Wir raten Ihnen, Kontakt zu diesem Dienst aufzunehmen, um dort weitere Hilfe zu erhalten. Bei der Herstellung des Kontaktes sind wir gerne behilflich.
  • Die Dokumentation wird ein Teil der Schülerakte.

Leistungen der Schule

Die Schule stellt folgendes sicher:

  • Lieferung eines „Fahrtenbuches“, das die Maßnahme begleitet und dokumentiert
  • Ein Schulleitungsmitglied zur morgendlichen Einweisung, eines zur nachmittäglichen Verabschiedung (Präsenz)
  • Lerngruppen, die auf Grund ihrer Struktur als „Sonderklasse“ geeignet sind. Diese Lerngruppen dürfen durch die Anwesenheit eines/einer verwiesenen Schülers/Schü,lerin nicht störbar sein.
  • Lehrer(in), die im Lehrerzimmer als Ansprechpartner zur Verfügung steht
  • Arbeitsmaterial zur Stillarbeit in der Sonderklasse (der/die „schickende“ Lehrer(in) versieht das „geschickte“ Kind mit Arbeitsmaterial)
  • Arbeitsmaterial für die Nacharbeitszeit am Nachmittag
  • Lehrer(in) für die Betreuung während der Nacharbeitszeit
  • Lehrer(in) für die „besonderen Unterweisungen“

Die Überwachung des Projektablaufes (nicht Gesamtleitung) erfolgt durch den jeweiligen Klassenlehrer.