Schulsprecher(in), stellvertretende Schulsprecher(innen) und
Beisitzer(innen) werden für ein Schuljahr von allen
Schüler(innen) gewählt. Kandidieren darf jede(r)
Schüler(in) der Schule.
Die Schulkonferenzmitglieder werden für zwei Schuljahre vom
Schülerrat
gewählt. Hierfür dürfen nur
Schüler(innen) ab der 8. Klasse kandidieren.
Die Gesamtkonferenzdelegierten nehmen an den Gesamtkonferenzen teil. Sie werden ebenfalls vom
Schülerrat gewählt, jedoch nur für ein Schuljahr. Kandidieren darf jede(r)
Schüler(in) der Schule.
Die Delegierten für den Kreisschülerrat (KSR-Delegierte) werden ebenfalls vom
Schülerrat und nur für ein Schuljahr gewählt. Hier dürfen nur
Klassensprecher(innen) kandidieren.
Zu den Beisitzer(inne)n, den Schulkonferenzmitgliedern und den
KSR-Delegierten werden jeweils auch Stellvertreter gewählt.
Fällt ein Gesamtkonferenzdelegierter aus, wird er von einem
anderen Vorstandsmitglied vertreten.
Der Schülerrat setzt sich zusammen aus den
Klassensprecher(inne)n
und deren Stellvertreter(inne)n, die von ihren jeweiligen Klassen
jeweils für ein Schuljahr gewählt werden.
Unterstützt wird die SV von beliebig vielen Helfer(innen) und
zwei Verbindungslehrer(inne)n. Letztere werden auf zwei Jahre vom
Schülerrat gewählt.