Neue Handyregelung
(Beschluss der Schulkonferenz vom 11.02.2015)
Die Benutzung von elektronischen Kommunikations- und
Unterhaltungsgeräten ist während des Unterrichts,
sowie in allen kleinen und großen Pausen untersagt.
Während dieser Zeit sind die o.g. Geräte so zu
verwahren, dass sie den Unterricht oder das Miteinander in den Pausen
in keiner Weise stören. Sämtliche Töne sowie
die Vibrationsfunktion müssen deaktiviert sein.
Filmen, fotografieren und das Vorzeigen aller
anstößigen Inhalte sind verboten. (siehe hierzu die
Nutzungsordnung für IT-Systeme, Punkt 2.2)
Elektronische Geräte werden bei Ankunft in der
Schule ausgeschaltet (s.o.) und bleiben dies bis zum Verlassen
der Schule.
Die Nutzung der Geräte im Unterricht können
von Lehrerinnen und Lehrern in begründeten
Ausnahmefällen gestattet werden.
Die Geräte dürfen in der Mittagspause (7.
Stunde) benutzt werden. Schüler in der Mittagsbetreuung sind
von dieser Erlaubnis ausgenommen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten
Regularien können die Lehrkräfte die
Geräte den Schülerinnen und Schülern
abnehmen und bei der Schulleitung abgeben. Sofern die/der betroffenen
Schüler/in das erste Mal gegen diese Regelung
verstößt, wird ihm das Gerät noch am selben
Tag, spätestens nach seiner letzten Unterrichtsstunde, wieder
ausgehändigt. Im Wiederholungsfall behält die
Schulleitung das Gerät ein, bis es von einem
Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt wird.
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Stand: [AKTUZEIT] |