Nutzung mobiler Endgeräte
(Veröffentlichung der Schulleitung im Blick
März 2014)
Die universelle Verwendbarkeit mobiler Endgeräte ist
für die heranwachsende Generation, deren Eltern und die
Schule eine Herausforderung.
Die Angst, dass der Umgang mit virtuellen Freunden in
Facebook, WhatsApp und Co. zu einer Veränderung unseres
tatsächlichen sozialen Umgangs führt, alarmiert nicht
nur die Erwachsenen. Auch in unserer Schülervertretung
äußern nachdenkliche Schüler die
Befürchtung, der Nachrichtenflut nicht mehr Herr zu werden.
Wir haben im Dezember 2013 ein Smartphone weggenommen, von dem
innerhalb einer Doppelstunde über 400 WhatsApp-Nachrichten
abgesetzt worden waren. Der Empfänger saß im
gleichen Raum. Lernen kann in einem solchen Fall nicht mehr stattfinden.
Die Gremien der IGS haben daher den
Auftrag an die Schulkonferenz erteilt, die Schulordnung in diesem Punkt
neu zu regeln. Die Schulkonferenz hat zu diesem Thema am 5.3.2014
getagt und ergänzt die Hausordnung wie folgt:
„Die Benutzung von elektronischen Kommunikations-
und Unterhaltungsgeräten ist untersagt. Werden diese dennoch
mitgebracht, sind sie während des gesamten Aufenthalts auf dem
Schulgelände ausgeschaltet und nicht sichtbar zu verwahren. Im
begründeten Ausnahmefall können Lehrerinnen und
Lehrer anderes gestatten. Ausgenommen von dieser Regelung sind die
Klassenräume des Jahrgangs 10 während der
Mittagspause, wenn das Jahrgangsteam mit seinen
Schülern „offenen Aufgang“
vereinbart hat."
Diese Regelung gilt ab dem 10.3.2014. Eingezogene Geräte
können nicht immer am gleichen Tag zurückgegeben
werden, im Wiederholungsfall werden sie nur den Eltern wieder
ausgehändigt. Wiederholte Verstöße wirken
sich auf die Note „Sozialverhalten“ aus.
Verstöße gegen die Schulordnung müssen
Maßnahmen der Schule zur Folge haben.
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Stand: [AKTUZEIT] |