Informationen zum Bildungspaket
(Mitteilung vom 05.08.2011)
In Deutschland haben alle Kinder und Jugendliche haben, so die
Bundesregierung, einen "Rechtsanspruch aufs Mitmachen
- bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik,
Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen." Daher hat das Bundesministerium das
sogenannte Bildungspaket auf den Weg gebracht.
Eltern, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), oder die Sozialhilfe, Kinderzuschlag
oder Wohngeld beziehen, können Zuschüsse für Lernmaterialien, Beförderungskosten,
qualifizierte Lernförderung und vieles mehr beantragen; unter anderem ist auch
ein Zuschuss für
Klassenfahrten möglich.
Antragsformulare hierfür gibt es bei der
Kreisverwaltung,
einzureichen sind die Anträge ebenfalls dort.