Neue Handyregelung
(Beschluss der Schulkonferenz vom 11.02.2015)
Die Benutzung von elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten ist während des Unterrichts, sowie in allen kleinen und großen Pausen untersagt. Während dieser Zeit sind die o.g. Geräte so zu verwahren, dass sie den Unterricht oder das Miteinander in den Pausen in keiner Weise stören. Sämtliche Töne sowie die Vibrationsfunktion müssen deaktiviert sein.
Filmen, fotografieren und das Vorzeigen aller
anstößigen Inhalte sind verboten. (siehe hierzu die
Nutzungsordnung für IT-Systeme, Punkt 2.2)
Elektronische Geräte werden bei Ankunft in der
Schule ausgeschaltet (s.o.) und bleiben dies bis zum Verlassen
der Schule.
Die Nutzung der Geräte im Unterricht können
von Lehrerinnen und Lehrern in begründeten
Ausnahmefällen gestattet werden.
Die Geräte dürfen in der Mittagspause (7.
Stunde) benutzt werden. Schüler in der Mittagsbetreuung sind
von dieser Erlaubnis ausgenommen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Regularien können die Lehrkräfte die Geräte den Schülerinnen und Schülern abnehmen und bei der Schulleitung abgeben. Sofern die/der betroffenen Schüler/in das erste Mal gegen diese Regelung verstößt, wird ihm das Gerät noch am selben Tag, spätestens nach seiner letzten Unterrichtsstunde, wieder ausgehändigt. Im Wiederholungsfall behält die Schulleitung das Gerät ein, bis es von einem Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt wird.
Mehr... | ||||
|
||||
http://www.igs-wallrabenstein.de/content/texte/neue-handyregelung.htm Letzte Aktualisierung: 13.05.2018, 17:34:58 Druckdatum: 27.04.2024, 03:04:43 |