Hitzefrei-Regelung
(Mitteilung der Schulleitung vom 29.06.2015)
Sind hohe Temperaturen, auch in der Nacht, zu
erwarten, heizt sich unser Schulgebäude, vor allem bei den
Kleinen, schrecklich auf. Im Schulgesetz ist "Hitzefrei" wie folgt
geregelt:
Prinzipiell liegt die Entscheidung über die Anwendung von
"Hitzefrei" bei den jeweiligen Schulleitungen. Laut Erlass vom 16.
März 2005 kann an Tagen, an denen um 11.00 Uhr in einem
für die Temperatur im Schulgebäude
repräsentativen Unterrichtsraum 25° C oder mehr
erreicht werden, auf eine besondere Belastungssituation für
die Schülerinnen und Schüler in der Grundstufe und
der Mittelstufe (Sekundarstufe I) mit folgenden Maßnahmen
eingegangen werden:
1. Durchführung alternativer Formen des Unterrichts wie
beispielsweise Unterricht an anderen Lernorten.
2. Kein Stellen von Hausaufgaben.
3. Beendigung des Unterrichts nach der fünften Stunde.
Für die Kinder in Nachmittagsbetreuung wird es eine gesonderte
Abfrage geben, wer nicht nach Hause kann, wird versorgt werden.
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http://www.igs-wallrabenstein.de/content/texte/hitzefrei_regelung.htm Letzte Aktualisierung: 13.05.2018, 17:35:13 Druckdatum: 19.04.2024, 08:05:26 |