Hitzefrei-Regelung

(Mitteilung der Schulleitung vom 29.06.2015)

Sind hohe Temperaturen, auch in der Nacht, zu erwarten, heizt sich unser Schulgebäude, vor allem bei den Kleinen, schrecklich auf. Im Schulgesetz ist "Hitzefrei" wie folgt geregelt:
 
Prinzipiell liegt die Entscheidung über die Anwendung von "Hitzefrei" bei den jeweiligen Schulleitungen. Laut Erlass vom 16. März 2005 kann an Tagen, an denen um 11.00 Uhr in einem für die Temperatur im Schulgebäude repräsentativen Unterrichtsraum 25° C oder mehr erreicht werden, auf eine besondere Belastungssituation für die Schülerinnen und Schüler in der Grundstufe und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) mit folgenden Maßnahmen eingegangen werden:

1. Durchführung alternativer Formen des Unterrichts wie beispielsweise Unterricht an anderen Lernorten.
2. Kein Stellen von Hausaufgaben.
3. Beendigung des Unterrichts nach der fünften Stunde.
 
Für die Kinder in Nachmittagsbetreuung wird es eine gesonderte Abfrage geben, wer nicht nach Hause kann, wird versorgt werden.

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Ansprechpartner: Frau Theis
http://www.igs-wallrabenstein.de/content/texte/hitzefrei_regelung.htm
Letzte Aktualisierung: 13.05.2018, 17:35:13
Druckdatum: 19.04.2024, 08:05:26
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