Ein- und Umstufungen

Ersteinstufung

Die Ersteinstufung in Erweiterungs- und Grundkurse erfolgt auf Klassenkonferenzen

... und ergibt sich aus den festgestellten Leistungen der Schüler(innen). Dabei erfolgt in der Regel ab Note 3+ eine Einstufung in den E-Kurs. Der Ersteinstufung kann generell widersprochen werden.

Hospitationen und Aufstufungen

Schüler(innen), die in einem G-Kurs konstant gute oder sehr gute Leistungen zeigen, können auf Empfehlung der unterrichtenden Lehrkraft im darauffolgenden Halbjahr im E-Kurs hospitieren. Wird ein Hospitationshalbjahr erfolgreich, also mit Mindestnote 4, bestanden, wird der/die Schüler(in) in den E-Kurs übernommen.

Einer Hospitation kann generell widersprochen werden, ebenso kann sie abgebrochen werden. Einer Rückführung nach einer gescheiterten Hospitation kann nicht widersprochen werden.

Abstufungen

Schüler(innen), die in einem E-Kurs nicht die Note 4 erreichen, werden zum Beginn des neuen Halbjahres in den G-Kurs abgestuft.

Falls die Teilnahme am E-Kurs im aktuellen Halbjahr aufgrund eines Widerspruchs erfolgte, kann der Abstufung nicht widersprochen werden, ansonsten schon.

Freiwillige Abstufungen sind jederzeit möglich. Unfreiwillige Abstufungen erfolgen zu Beginn des nächsten Halbjahres.

Ablauf von Ein- und Umstufungen

Über alle Ein- und Umstufungen werden die Eltern informiert. Eventuelle Widersprüche müssen binnen einer vorgegebene Frist schriftlich erfolgen. Auch freiwillige Abstufungen müssen schriftlich beantragt werden.

Ersteinstufungen werden auf Jahrgangskonferenzen beschlossen, Abstufungen und Rückführungen nach Hospitationen in Zeugniskonferenzen. Abstufungen müssen vor der Konferenz von der unterrichtenden Lehrkraft beantragt werden, über Hospitationen muss die Stufenleitung informiert werden.

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Dateiname:http://www.igs-wallrabenstein.de/content/texte/ein_-und-umstufungen.htm